Entscheidung Bundesfinanzhof zum

90 %-Einstiegstest betreffend

Finanzmittel/Verwaltungsvermögen

bei der Erbschaftsteuer

 

Der BFH hat im Hinblick auf Finanzmittel für den sogenannten 90 %-Einstiegstest mit Urteil vom 13.09.2023 entschieden, dass bei Handelsunternehmen die betrieblich veranlassten Schulden von den Finanzmitteln in Abzug zu bringen sind. Die schenkung- und erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebs-übergaben in Form der Verschonungsabschläge wird dann insgesamt nicht gewährt, soweit Verwaltungs-vermögen (bei Finanzmitteln ohne Abzug von Rück-stellungen und Schulden und ohne Abzug des Sockelbetrages in Höhe von 15 % des Unternehmens-wertes) zu mindestens 90 % des gemeinen Werts des begünstigungsfähigen Vermögens vorliegt.

 

Der Bundesfinanzhof hat nunmehr entschieden, dass bei Handelsunternehmen eine Berücksichtigung der Schulden im Zusammenhang mit Finanzmitteln doch erfolgt, so dass Schulden abzuziehen sind.

 

Das Finanzgericht Münster in der Vorinstanz hatte bei Handelsunternehmen den 90 %-Einstiegstest überhaupt nicht anwenden wollen.

 

Im Ergebnis ist die Entscheidung des BFH für alle Handelsunternehmen vorteilhaft und vermittelt für Unternehmensnachfolgeplanungen Gestaltungssicher-heit.

 

 

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich