Da viele Unternehmer und unternehmende Privatpersonen keinen Nachfolger und/oder keine Familien haben, stehen des Öfteren Stiftungsmodelle im Fokus der Vermögensnachfolge.
Bei den Stiftungsmodellen können steuerliche oder auch erbrechtliche Überlegungen Motiv sein.
Steuerliche Überlegungen führen häufig zur Errichtung gemein-nütziger Stiftungen oder sogenannter Doppelstiftungen.
Erbrechtliche Überlegungen stehen des Öfteren mit Pflicht-teilsansprüchen der Verwandschaft zusammen, so dass eine Antwort darauf auch eine Familienstiftung sein kann.
Bei der Verzahnung einer Stiftung mit einer Unternehmens-organisation ist ein besonderer Schwerpunkt der Beratung die Verzahnung einzelner Organfunktionen und -zuständigkeiten.
Die Errichtung von Stiftungen durch Testament ist für vermögende Personen ein beliebtes Mittel, sich selbst lebenslang den Zugriff auf die Vermögens- bzw. Unternehmenssubstanz zu erhalten. Wird Vermögen auf eine Stiftung übertragen, so ist die Rückübertragung des Vermögens auf die Familie nur in Ausnahmefällen oder bei bestimmten Konstellationen möglich.