Das Gesellschaftsrecht umfasst die Planung einer Unternehmens-struktur.
In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, ob Familien-unternehmen oder konzernähnliche Strukturen betroffen sind.
Schwerpunkte der gesellschaftsvertraglichen Planung sind
Darüber hinaus beraten wir Joint-Venture-Strukturen.
Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Berücksichtigung von Haftungsgefahren für Gesellschafter, sowohl in der Fortbe-stehensphase als auch in der Krise eines Unternehmens.