Familienfonds

 

Der Familienfonds ist eine Gesellschaft, in der Vermögen der Familie gebündelt wird.

 

Die Rechtsform kann, je nach steuerlicher Vorgabe, eine GmbH & Co KG, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein.

 

Beispielsweise kann die Nutzung der schenkungsteuerlichen Freibeträge gegenüber Enkeln guten Gewissens mit einer solchen Gesellschaft genutzt werden.

 

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich