Stiftungen

 

Da viele Unternehmer und unternehmende Privatpersonen keinen Nachfolger und/oder keine Familien haben, stehen des Öfteren Stiftungsmodelle im Fokus der Vermögensnachfolge.

 

Bei den Stiftungsmodellen können steuerliche oder auch erbrechtliche Überlegungen Motiv sein.

 

Steuerliche Überlegungen führen häufig zur Errichtung gemeinnütziger Stiftungen oder sogenannter Doppelstiftungen.

 

Erbrechtliche Überlegungen stehen des Öfteren mit Pflichtteilsansprüchen der Verwandschaft zusammen, so dass eine Antwort darauf auch eine Familienstiftung sein kann.

 

Bei der Verzahnung einer Stiftung mit einer Unternehmensorganisation ist ein besonderer Schwerpunkt der Beratung die Verzahnung einzelner Organfunktionen und  Organzuständigkeiten.

 

Die Errichtung von Stiftungen durch Testament ist für vermögende Personen ein beliebtes Mittel, sich selbst lebenslang den Zugriff auf die Vermögens- bzw. Unternehmenssubstanz zu erhalten. Wird Vermögen auf eine Stiftung übertragen, so ist die Rückübertragung des Vermögens auf die Familie nur in Ausnahmefällen oder bei bestimmten Konstellationen möglich.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich