Strukturierung privater Vermögen

 

Für Maßnahmen vorweggenommener Erbfolge ist es häufig sinnvoll, Vermögenswerte in Gesellschaften zusammenzufassen.

 

Von der Rechtsform her bieten sich häufig Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder auch Kommanditgesellschaften an.

 

Mit dieser Rechtsform können viele Ziele umgesetzt werden, insbesondere Beteiligungen von Abkömmlingen und auch die Durchführung sogenannter Güterstandsschaukeln.

 

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich