Eheverträge für Unternehmer

 

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes zu Eheverträgen hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Es wird immer schwieriger, ausgewogene Eheverträge, die dem Urteil der Bundesgerichte standhalten, zu entwerfen.

 

In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass betriebliche Vermögenswerte aus privaten Haftungsansprüchen herausgehalten werden. Insbesondere der Zugewinnausgleichsanspruch des geschiedenen Ehepartners und der Pflichtteilsanspruch des überlebenden Ehepartners sollte sich nicht auf Betriebsvermögenswerte erstrecken.

 

Ob darüber hinaus unterhaltsrechtliche und versorgungsrechtliche Aspekte geregelt werden sollen, ist dem jeweiligen Unternehmer vorbehalten. Eheverträge müssen notariell beurkundet werden, sollten aber vom Experten beraten werden, um alle Aspekte zu berücksichtigen.

 

Auch in diesem Bereich ist auf eine Berührung mit ausländischem Recht zu achten. Wie der Fall "Boris Becker", sowie etliche andere bekannte Fälle, zeigen, können durch den Wechsel des Wohnsitzes nicht absehbare Ergebnisse für Scheidungsprozesse erzielt werden.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich