Erbrecht national und international

 

In diesen Bereich fällt die Beratung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch die Auseinandersetzung zwischen Erben oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten.

 

Hier bieten wir auch die prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen an.

 

Das Erbrecht umfasst auch die Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften oder die Durchführung von Testamentsvollstreckungen. Sofern Vermögen in anderen Ländern belegen ist oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischem Wohnsitz betroffen sind, ist ausländisches Erbrecht zu beachten.

 

Auch die Abwicklung von Erbnachlässen im Ausland wird von uns durchgeführt.

 

Vorsorglich ist auch an internationale Vollmachten zu denken.

 

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich