Erbschaftsteuerplanung

 

Bei der Erbschaftsteuerplanung oder auch Schenkungsteuerplanung geht es darum, Vermögenswerte, und zwar betriebliche und private, so zu strukturieren oder zu übertragen, dass weitere künftige Steuerbelastungen möglichst nicht oder nur in geringem Umfang entstehen. Bei der Umstrukturierung von Vermögenswerten sind vor allen Dingen auch ertragsteuerliche, grunderwerbsteuerliche und umsatzsteuerliche Aspekte zu beachten.

 

Es kann Sinn machen, Vermögenswerte in Familiengesellschaften einzubringen, um sodann Gesellschaftsanteile an diesen Familiengesellschaften zu übertragen. Nicht selten sind in diesem Zusammenhang auch Anträge auf Erteilung verbindlicher Zusagen zu stellen.

 

Die Erbschaftsteuerplanung ist auch ein Thema für die Errichtung von Stiftungen, vor allen Dingen gemeinnütziger Stiftung.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich