Das Gesellschaftsrecht umfasst die Planung einer Unternehmensstruktur.
In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, ob Familienunternehmen oder konzernähnliche Strukturen betroffen sind.
Schwerpunkte der gesellschaftsvertraglichen Planung sind
Darüber hinaus beraten wir Joint-Venture-Strukturen.
Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Berücksichtigung von Haftungsgefahren für Gesellschafter, sowohl in der Fortbestehensphase als auch in der Krise eines Unternehmens.