Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Planung einer Unternehmensstruktur.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, ob Familienunternehmen oder konzernähnliche Strukturen betroffen sind.

 

Schwerpunkte der gesellschaftsvertraglichen Planung sind

 

  • Verfügungsmöglichkeiten,
  • die Vererbung von Gesellschaftsanteilen,
  • die Machtverteilung zwischen Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung,
  • die Möglichkeit, das Gesellschaftsverhältnis zu kündigen,
  • die Vereinbarung von Ausschlussmöglichkeiten und Abfindungszahlungen sowie
  • die Berücksichtigung privater Risiken im Unternehmensbereich.

 

Darüber hinaus beraten wir Joint-Venture-Strukturen.

 

Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Berücksichtigung von Haftungsgefahren für Gesellschafter, sowohl in der Fortbestehensphase als auch in der Krise eines Unternehmens.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich