Umstrukturierungen / Umwandlungen

 

Für mittelständische Unternehmen ist es häufig sinnvoll, ihre Unternehmensstruktur zu ändern. Dies hat steuer- oder auch haftungsrechtliche Hintergründe.

 

Ein spezialisiertes Feld des Gesellschaftsrechtes ist dann schließlich die Umstrukturierung.

 

In diesem Bereich geht es um die Umwandlung bestehender Unternehmen in eine andere Rechtsform, z. B. von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft oder von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine GmbH & Co. KG sowie auch um die Verschmelzung von Unternehmen in unterschiedlichen Ländern.

 

Die Begünstigungen für Unternehmensnachfolgen nach dem Erbschaftsteuergesetz setzen häufig voraus, dass eine bestimmte Unternehmensstruktur vorliegt. Im Rhamen von Unternehmensstrukturen sind vor allen Dingen einkommen- und grunderwerbsteuerliche Fragen zu klären.

 

Haftungsrechtliche Aspekte geben Anlass zu einer Umstrukturierung, wenn wesentliche Vermögenswerte im Risiko stehen. Schon durch einfache Einrichtung einer Holdinggesellschaft können häufig wesentliche Vermögenswerte aus dem Risiko übertragen werden.

 

Bei der Einbindung von Stiftungen sind Umstrukturierungen im Unternehmensbereich ebenfalls erforderlich, um eine steuerliche Abschirmung zu der Stiftungseinrichtung zu erreichen.

 

Sind internationale Unternehmensbeteiligungen vorhanden, so geben sowohl ausländische Gesellschaftsrechte als auch steuerliche Vorgaben Anlass zu Umstrukturierungen.

 

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich