Unternehmensnachfolge  national - international

Das Gebiet der Unternehmensnachfolge ist traditionell ein Beratungsgebiet, das seinen Schwerpunkt auf nationaler Ebene, also in Deutschland, hat. Die Beratung in der Unternehmensnachfolge umfasst erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und nicht zuletzt psychologische Themenaspekte.

 

Im zunehmenden Maße geht es auch darum, Gesellschaftsstrukturen im Ausland anzulegen und diese Strukturen in der Planung der Unternehmensnachfolge zu berücksichtigen. Des Weiteren heiraten oft Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in deutsche Unternehmerfamilien ein, oder es werden private Vermögenswerte im größeren Umfang im Ausland platziert.

 

Die Koordinierung der unterschiedlichen Rechts- und Steuerordnungen erfordert intensive Prüfung und genaue Abstimmung.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich