Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist ein Schwerpunkt bei Unternehmensnachfolgen.

 

Zu Testamenten von Privatpersonen unterscheidet sich das Unternehmertestament dadurch, dass insbesondere steuerliche Aspekte durch die Berücksichtigung von Unternehmensbeteiligungen zu beachten sind.

 

In diesem Bereich ist der Gleichlauf von Erbrecht und Gesellschaftsrecht dringende Empfehlung.

 

Inzwischen hat der Bundesfinanzhof angedeutet, bei erbrechtlichen Gestaltungsmitteln auch steuerrechtliche Konsequenzen anknüpfen zu wollen. In diesem Zusammenhang sei an die angekündigte Rechtsprechungsänderung zu Sachvermächtnissen erinnert.

 

Nur ein Nachfolgeberater, der die unterschiedlichen Beratungsgebiete beherrscht (Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht) ist in der Lage, verantwortungsvoll ein Unternehmertestament zu empfehlen. Beratungen durch unterschiedliche Personen führen häufig nicht zum Optimum, weil die gemeinsame Basis fehlt.

 

Auch wenn es gilt, schon vorhandene Unternehmertestamente auf ihre Steuerschädlichkeit bzw. Steuerunschädlichkeit im Hinblick auf die Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts 2009 zu überprüfen, ist es unerlässlich, den Rat von Experten auf diesem Gebiet einzuholen.

 

Das Unternehmertestament sollte die Aufnahme des aktuellen Status quo wiedergeben und alle fünf Jahre erneut überprüft werden.

Druckversion | Sitemap
© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich