Prozessführung im Erb- und Steuerrecht

 

In unserem Schwerpunktbereich bieten wir auch die gerichtliche Vertretung an.

 

Im Erbrecht geht es häufig um die Auseinandersetzung über Pflichtteilsansprüche oder eine Erbauseinandersetzung.

 

Im Steuerrecht gibt es eine sehr breite Themenpallette. Gerichtliche Verfahren werden im Steuerrecht seltener geführt.

 

Wenn gerichtliche Verfahren durchgeführt werden, geschieht dies häufig in Zusammenarbeit mit örtlichen Steuerberatern, die ihr Verhältnis zur Finanzverwaltung durch eine Prozessführung nicht stören möchten.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich