Beratung in Pflichtteilsangelegenheiten

 

Bei Erbfällen werden häufig Pflichtteilsansprüche erwogen oder auch geltend gemacht.

 

Bei der Beratung geht es entweder um die Verteidigung gegen solche Ansprüche oder um die Wahrnehmung der Interessen des Pflichtteilsberechtigten.

 

Je nach Rechtsposition kommt es auf die richtige Strategie an.

 

Testamente, die Pflichtteilsansprüche berücksichtigen müssen, sind ohne eine intensive Beratung in dieser Angelegenheit nicht umsetzbar.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich