Testamente und Erbverträge

 

Testamente und Erbverträge müssen intensiv beraten werden.

 

Viele zivilrechtliche Themen hängen eng mit steuerlichen Themen zusammen, so dass eine gute Beratung nur aus einer Hand erfolgen sollte, so dass alle tangierten Themenbereiche berücksichtigt werden können.

 

Die Abfassung von notariell beurkundungspflichtigen Erbverträgen ersetzt nicht die anwaltliche Beratung für den Betroffenen, weil der Notar stets alle Vertragsbeteiligten ohne Parteinahme beraten muss.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich