Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf

 

Der Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf umfasst neben der Anbahnung eines deratigen Geschäfts die steuerliche Konzeption und die zivilrechtliche Absicherung gegen Gewährleistungsansprüche und sonstige Haftungsgefahren.

 

Die steuerliche Konzeption eines Unternehmenskaufs oder -verkaufs hängt davon ab, ob der Verkäufer oder der Käufer beraten wird.

 

Für den Käufer kommt es darauf an, Aufwendungen sogleich steuerlich verwerten zu können, während der Verkäufer ein Interesse daran hat, einen Veräußerungsgewinn nicht sogleich versteuern zu müssen, bzw. so günstig wie möglich versteuern zu können.

 

Um steuerlichen Missbrauchsvorschriften begegnen zu können, müssen derartige Strukturen häufig mit ausreichender Vorlaufzeit eingerichtet werden.

 

Ein in vielen Bereichen noch nicht abschließend geklärter Themenaspekt ist die Gewährleistung bei Unternehmenskäufen. Die Regelungen der Gewährleistungen bedürfen daher besonderer Sorgfalt.

 

Zentral ist die Entscheidung, ob die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens gekauft bzw. verkauft werden sollen oder sogleich die Gesellschaftsanteile an dem Unternehmen, das erworben werden soll.

 

Der nach dem Gesetzt zwingende Übergang der Arbeitsverhältnisse sollte ebenfalls eingehend geplant werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch die Übernahme von Pensionsverpflichtungen zu bedenken.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich