Steuerrecht national und international

 

Das nationale Steuerrecht hat bei der Unternehmensnachfolge zentrale Bedeutung.

 

Es geht einkommensteuerlich darum, dass nicht unnötige steuerpflichtige Veräußerungsgewinne bzw. Entnahmen provoziert werden und Einkünfte möglichst günstig besteuert werden können.

 

Erbschaftsteuerlich geht es um die Ausnutzung aller möglichen Freibeträge und die phantasievolle Gestaltung miteinander verbundener Übertragungen.

 

Das internationale Steuerrecht gewinnt an Bedeutung bei der Errichtung von Gesellschaften im Ausland.

 

Hier geht es darum, die Gewinnbesteuerung in einem Land erfolgen zu lassen, das eine möglichst geringe Steuerlast kennt. Im Rahmen des internationalen Steuerrechts sind auch erbschaft-steuerliche Aspekte zu beachten.

 

Das Steuerrecht ist entscheidend bei der Akquisitionsberatung.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich