Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer ergeht in
2026
Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr angekündigt, Mitte Oktober 2026 über verschiedene
Verfahren zur Erbschaftsteuer zu entscheiden.
Unter anderem geht es auch um die Prüfung der Verfassungsgemäßheit der
Begünstigungsregelungen für Betriebsübergaben (AZ I BvR 804/22).
Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil Mitte November
2026 veröffentlicht.
Völlig offen ist, ob und für welchen Zeitraum derzeit steuerlich günstige
Betriebsübergaben zukünftig noch möglich sind.
Handlungsbedarf besteht wie folgt für Unternehmerfamilien:
- Wenn die Unternehmensnachfolge möglich ist, sollten diese Übergaben jetzt durchgeführt werden.
- Günstige Übertragungsstrukturen schaffen.
- Im Hinblick auf betrieblichen Grundbesitz eine Betriebsaufspaltung oder eine Grundstücksüberlassung
im Konzern erstellen.
- Hohe Finanzmittel umschichten.
- Die Struktur einer umgekehrten Betriebsaufspaltung überlegen.
- Entsprechende Planungen für erbrechtliche Vorgänge anstellen.
- Alle erbschaftsteuerlichen Freibeträge durch die Verwendung von
Familiengesellschaften optimal nutzen.
- Bei einseitiger Vermögenskonzentration, Vermögen (steuerfrei) auf den Ehepartner
verlagern.
- Vorteile einer Familienstiftung prüfen.