Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer ergeht in 2026

 

Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr angekündigt, Mitte Oktober 2026 über verschiedene Verfahren zur Erbschaftsteuer zu entscheiden.

 

Unter anderem geht es auch um die Prüfung der Verfassungsgemäßheit der Begünstigungsregelungen für Betriebsübergaben (AZ I BvR 804/22).

 

Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil Mitte November 2026 veröffentlicht.

 

Völlig offen ist, ob und für welchen Zeitraum derzeit steuerlich günstige Betriebsübergaben zukünftig noch möglich sind.

 

 

Handlungsbedarf besteht wie folgt für Unternehmerfamilien:

 

  1. Wenn die Unternehmensnachfolge möglich ist, sollten diese Übergaben jetzt durchgeführt werden.
  2. Günstige Übertragungsstrukturen schaffen.
  3. Im Hinblick auf betrieblichen Grundbesitz eine Betriebsaufspaltung oder eine Grundstücksüberlassung im Konzern erstellen.
  4. Hohe Finanzmittel umschichten.
  5. Die Struktur einer umgekehrten Betriebsaufspaltung überlegen.
  6. Entsprechende Planungen für erbrechtliche Vorgänge anstellen.
  7. Alle erbschaftsteuerlichen Freibeträge durch die Verwendung von Familiengesellschaften optimal nutzen.
  8. Bei einseitiger Vermögenskonzentration, Vermögen (steuerfrei) auf den Ehepartner verlagern.
  9. Vorteile einer Familienstiftung prüfen.

 

 

 

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich