Testamentsvollstreckung

 

Je nach der Art der Testamentsvollstreckung geht es entweder um die Abwicklung von erbrechtlichen Verfügungen oder die Verwaltung von Nachlässen für Erben oder Vermächtnisnehmer.

 

Es kommen unterschiedliche Motive für die Anordnung einer solchen Testamentsvollstreckung in Betracht. Häufig wird die Testamentsvollstreckung für minderjährige oder junge Erben/ Vermächtnisnehmer angeordnet.

 

Eine weitere Möglichkeit betrifft die Fälle des gefürchteten Gläubigerzugriffs.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich