Vollmachten

 

Der "Notfallkoffer" muss passen.

 

Ein Testament muss durch entsprechende Vollmachten (Untrnehmervollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten) ergänzt werden.

 

Vollmachten sollten notariell beurkundet werden.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich