Pflichtteilsrechte

 

Der deutsche Gesetzgeber hat, z. B. im Gegensatz zum französischen Gesetzgeber, seinen Bürgern freigestellt, nach freien Wünschen zu testieren. Verschiedene Personen haben jedoch das Recht, Zwangszahlungsansprüche gegen die Erben geltend zu machen.

 

Es handelt sich dabei einmal um den Ehegatten, um die Kinder und gelegentlich um die Eltern.

 

Diese Zwangsansprüche sind die Pflichtteilsansprüche. Pflichtteilsansprüche führen häufig zur Blockade von Unternehmensnachfolgen. Pflichtteilsansprüche bestehen in Höhe des hälftigen gesetzlichen Erbrechtes und beziehen sich auf den gesamten Nachlass sowie Schenkungen grundsätzlich in den zehn Jahren vor dem Erbfall.

 

Da der Nachlass und die Schenkungen zu Verkehrswerten angesetzt werden und der Pflichtteilsanspruch auf Zahlung von Bargeld gerichtet ist, kann ein Unternehmensnachfolger bei Belastung mit derartigen Ansprüchen das Unternehmen häufig nicht fortführen.

 

Die Berücksichtigung und wenn möglich Ausschaltung der Pflichtteilsansprüche ist daher Grundvoraussetzung für die Durchführung einer Unternehmensnachfolge.

 

Wichtige Empfehlung ist der Abschluss von notariell beurkundeten Pflichtteilsverzichtsverträgen, mit oder ohne Abfindungen.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich