Vorsorge im privaten und unternehmerischen Bereich

 

Bei der Vorsorge im privaten und unternehmerischen Bereich geht es um die Absicherung für Notfälle.

 

Wir verstehen darunter die Errichtung eines Vorsorgetestamentes, die Erteilung einer Unternehmervollmacht und die Planung einer zweiten Führungsebene.

 

Mit diesen Maßnahmen soll zunächst ein "Notfallkoffer" gepackt werden, der die Fortsetzung der weiteren Planung in angemessenen Zeitabschnitten erlaubt. Der mittelständische Unternehmer hat häufig nicht die Zeit, sich sofort mit allen Aspekten seiner Nachfolge zu befassen, so dass der Vollzug dieser Vorsorgemaßnahmen als erster Schritt wichtig und zunächst auch ausreichend ist.

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© Anwaltskanzlei Arneth Voßhenrich