Der Familienfonds ist eine Gesellschaft, in der Vermögen der Familie gebündelt wird.
Die Rechtsform kann, je nach steuerlicher Vorgabe, eine GmbH & Co KG, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein.
Beispielsweise kann die Nutzung der schenkungsteuerlichen Freibeträge gegenüber Enkeln guten Gewissens mit einer solchen Gesellschaft genutzt werden.